Willkommen auf meinem Weblog / Welcome to my blog

Es startet die Entdeckungstour auf verschlungenen Pfaden zu unentdeckten physikalischen Forschungen und Themen, die sich ergebnislos im Gespräch befanden und deren Rätsel durch dieses Blog kaum gelöst, aber zumindest gemeinsam etwas bedacht und besprochen werden können. Was sonst noch als bedeutsam im Leben oder der Umgebung wahrgenommen wird, landet hier auch. Der Leser kann selber problemlos kommentieren - was als Feedback und Ergänzung der Artikel wünschenswert wäre.
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A short translation of the article in English You find at the end of the blog.

Dienstag, 24. Mai 2011

Plagiats-Affäre

Begriff "Plagiat"
In älteren Lexika findet man den Begriff "Plagiat", der aus dem Lateinischen (Plagium) stammt und welcher sinngemäß ausdrückt, dass ein "Plagiat, d.h. ein literarischer Diebstahl vorliegen würde, wenn ein Schriftsteller [...] die Leistungen eines anderen für die seinigen ausgibt." (Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 925)
Ein Schriftsteller will sich "mit fremden Federn schmücken" oder ohne viel Eigenarbeit das schriftstellerische Werk eines anderen ohne Nennung von dessen Namen selber verwenden und vermarkten - dann wird von einem Plagiat gesprochen. Diese Definition ist auch aus der eigenen Erinnerung geläufig und bedeutet bildlich ungefähr, dass der Name des Autors eines Werkes auf dem Cover durch den eigenen Namen ersetzt wird. Im Laufe der Plagiatsaffäre wurde eine hiervon abweichende Definition verwendet: Obwohl der Name des Fremdautors in Fußnoten und Literaturverzeichnis genannt wird, kommt es zur Bezeichnung "Plagiat". Zum anderen wird der Begriff ständig im Plural benutzt, da jedes einzelne Zitat ohne direkten Quellennachweis als Plagiat bezeichnet wird. Man wird einfach neutral feststellen müssen, dass der Begriff unterschiedlich benutzt wird.

Die "Zitierregeln" als Lernziel
Begriffe wie "Hochschullehrer", "Hochschuldidaktik" und "Doktorvater" weisen darauf hin, dass es zumindest eine lockere Anknüpfung an die "Schulpädagogik" der Allgemeinbildenden Schulen gibt. So wird man für die Spezies Mensch durchaus die Notwendigkeit von lebenslangem Lernen für eine größere Anzahl der Menschen bejahen können, wenn Industriegesellschaften wie sie in Europa existieren zum Maßstab genommen werden. Aus dieser Herleitung können Inhalte des an Universitäten gelehrten Stoffes durchaus als Lernziele für die Studenten formuliert werden. Da die "Zitierregeln" zum "Wissenschaftlichen Arbeiten" gehören und meistens zu Beginn des Studiums gelehrt und studiert werden, können solche Regeln auch als Lernziele formuliert und aufgefasst werden. Wer solche "Lernziele" als zu billig und simpel ansieht, sollte einmal den Nachweis antreten, dass er sie tatsächlich anwenden kann. Wobei zwischen der theoretischen Kenntnis der Zitierregeln und deren praktischen Anwendung Welten liegen - d.h. bei flüchtigem Umgang mit diesem Thema wird man in einem Referat oder einer Prüfungsarbeit zu einer gewissen "Flusigkeit" neigen, weil beispielsweise die wortwörtliche Wiedergabe aus einem Leserkommentar zu einem Zeitungsartikel verunsichert. Will man das alles korrekt erledigen, wird man um juristischen Rat nicht herum kommen, um beispielsweise zu klären, ob eine Internetquelle als Werk mit vorhandener Schöpfungshöhe aufgefasst werden kann. Dies nur als Hinweis, dass diese Thematik nicht banal und simpel ist.

Die Kontroverse trat auf, als sich bei Doktorarbeiten zeigte, dass die Zitierregeln - wie sie üblich aber anscheinend unverbindlich sind - nicht so angewendet wurden, wie es an Hochschulen gelehrt wird. Teilweise wurden nur sehr selten Hervorhebungen - z.B. Anführungszeichen - gemacht, teilweise fehlte die Quellenangabe direkt am Zitat - meistens als Nummer der Fußnote - und last not least fand man streckenweise keine Quellenangaben im Text oder in den Fußnoten - dafür waren von der Quelle Autor und Titel im Literaturverzeichnis aufgeführt. Zu dieser Angelegenheit existieren dann zwei Sichtweisen - einerseits kann der Autor solcher Dissertation als Plagiator bezeichnet werden - und andererseits kann man von "Fehlern" bei der Anwendung des Lernstoffes "Zitierregeln" sprechen. Oftmals wird man dann den Einspruch finden, dass angehende Doktoren "ausgelernt" hätten und somit nicht nur eine Verantwortung im Rahmen der Uni, sondern sogar eine strafrechtliche Verantwortung trügen. Dem wäre entgegen zu halten, dass es zum Wesen von Lernprozessen beim Menschen gehört, dass bestimmte Inhalte nach Wissensvermittlung gut gekonnt und andere kaum begriffen worden sind. Man wird selbst in einer Doktorarbeit erleben, dass krasse "Fehler" gemacht werden, indem beispielsweise ein Zitat im Zitat. " 'E pluribus unum', 'Aus vielem eines' - so lautete das Motto, unter dem vor ..." (aus Guttenberg: Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU, S. 14) nicht korrekt verwendet wird - und nebenbei sollte auch begründet werden, warum ein solches Zitat in dieses Blog notiert werden darf - nun - Blog dient wissenschaftlichen Zwecken und daher ist das Zitieren mit Quellenangabe juristisch korrekt.   
Allerdings ist es im gesamten Bildungsbereich völlig unüblich, bezüglich gemachter Fehler Täuschungs- und Betrugsvorwürfe zu machen - vielmehr ist es Aufgabe des Prüfers oder - bezahlter - Korrektoren solche Fehler zu finden, um danach später bei einer Besprechung solche Mängel zu mindern.

Klarnamen vs. Nicknamen
Das Internet stellt in der Menschheitsgeschichte etwas völlig Neues dar - und so sind die Anwendungen und deren Konsequenzen noch kaum ausgelotet. Durch alle Diskussions- und Kommentar-Foren zieht sich bereits der Konflikt, dass einige User unter Offenlegung ihrer Identität Beiträge veröffentlichen, während andere dies unter Nicknamen tun. Im Prinzip hat derjenige mit Klarnamen größere Schwierigkeiten bei hitzigen Diskussionen, da er rechtlich - und auch persönlich - oftmals erreichbar ist - und für seine Beiträge Verantwortung trägt und sich öfter rechtfertigen muß. Dieser altbekannte Konflikt in der Forenlandschaft kam durch die Entstehung sogenannter Wikis - d.h. von unterschiedlichen Autoren editierbaren Seiten und Artikel - in eine neue Phase: Selbstverständlich wird nunmehr über Personen des öffentlichen Lebens und sonstige Bürger in Wiki-Artikeln oder bei der Plagiats-Affäre mit einer speziellen Wiki-Oberfläche, welche die Erstellung von Artikeln in Plagiats-Seiten oder Fragmenten oder auf leeren Seiten ermöglicht berichtet - wobei die Autoren von Wiki-Seiten meistens anonym sind, während die beschriebenen - prominenten - Personen mit offener Identität Gegenstand von Beschreibungen und Kritik sind.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass sich in der Rechtsprechung moderner Staaten Gerichtsverfahren mit Ankläger, Richter und Verteidiger durchgesetzt haben. Dies findet selbstverständlich nicht statt, wenn Bürger von anonymen Internet-Benutzern angeklagt, verurteilt und dann massiv als Bösewichte beschimpft werden. Dabei gilt - wie aus der Werbung bekannt - dass "steter Tropfen den Stein höhlt" - und man sich gut vorstellen kann, dass völlig "Unschuldige" alleine durch die Last der virtuellen Anklagen - zu "Schuldigen" ohne weitere Lebenschancen werden.
Sprachlich ist es dann auch völlig beliebig, was über einen "politischen Gegner" gesagt wird - wenn es nur Aussagen enthält, die ein schlechtes Licht auf den öffentlich per Internet angeklagten Bürger werfen. Diskussionen zwischen politischen Gegners sind dann nicht möglich, so dass sich zeigt, dass die virtuellen Ankläger unter sich bleiben - weil ein Gespräch mit Klärungsmöglichkeit kaum möglich ist.

Unterschied zwischen Theorie und Praxis
So bleiben alle Aussagen sehr theoretisch, wenn sie aus der Deckung heraus gemacht werden - denn es fehlt eine Vergleichbarkeit dessen, was die anonymen Ankläger selber an wissenschaftlicher Leistung anbieten - denn die aufgestellten Forderungen bezüglich der Einhaltung von Zitierregeln bei einer Doktorarbeit oder einer anderen wissenschaftlichen Prüfungsarbeit sollten erstmal selber in der Praxis als perfekt anwendbar vorgezeigt werden.
Vielen scheint die Realität eines Studiums wenig bekannt zu sein. An dieser Stelle wird das Problem der Umsetzung von Zitiertheorie in Zitierpraxis zu besprechen sein, denn zwischen der theoretischen Erfassung eines Lerninhaltes und dessen Umsetzung in einer praktischen Anwendung, liegen Welten. Wer studiert hat, wird sich daran erinnern, dass der praktische Umgang mit den Zitierregeln eher dürftig war - denn es sind völlig andere Studieninhalte zu beherrschen. Bei den Diplom-, Examens- oder Doktorarbeiten am Ende eines Studienabschnittes wird man feststellen, dass Zeit ein sehr knappes Gut ist und es nicht möglich ist, beliebig lange über eine Einzelheit zu brüten - und wenn zehntausend Plagiatsjäger dann über die (Anfänger-)Arbeit eines Einzelnen herfallen, dann wird denen mancher "Fehler" ins Netz gehen.

Fehler sind bei Prüfungen Normalität
Im Gegensatz zum "Abschreiben" während der Schulzeit, ist das "Abschreiben", sprich zitieren oder rezerpieren, nicht nur gemäß Urheberrechtsgesetz erlaubt, sondern sogar erwünscht und bei einer wissenschaftlichen Arbeit notwendig, um die Denkprodukte des Autors nicht als eigenbrötlerische Theoriefindung erscheinen zu lassen, sondern als begründete und vernünftige Folgerung aus den publizierten Forschungsergebnissen der Kollegen. Es geht nur darum, dass an manchen Hochschulen Zitierregeln in der Promotionsordnung vorgeschrieben sind, die über das vom Gesetzgeber erlassene Urheberrecht hinaus gehen. Solche Zitierregeln werden nach Erinnerung in den Seminaren zum Wissenschaftlichen Arbeiten zu Beginn des Studiums behandelt - sie sind also als Lerninhalt Gegenstand des vermittelten Wissens während des Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule. Die Anwendung solcher Zitierregeln - unter Zeitdruck - bei einer konkreten - komplizierten - wissenschaftlichen Arbeit ist schwieriger als man denkt. Insofern gilt: Wenn bei den Zitierregeln in einer Arbeit während einer wissenschaftlichen Ausbildung Fehler gemacht werden, dann entsprechen solche Fehler den Fehlern, die an einer Allgemeinbildenden Schule bei deren Lerninhalten während einer Arbeit gemacht werden, z.B. Fehler Interpunktion, Mathe-Aufgabe verkehrt. Man könnte jetzt auch viele Beispiele bringen: Wenn ein Schüler alle Lösungen einer Mathematikarbeit richtig hat und dafür vom Prüfer und Zweitprüfer ein "Sehr gut" bekommt, dann wäre es sehr befremdlich und völlig außerhalb der tradierten Sitten im Bildungssystem, wenn nach zehn Jahren die Abi-Prüfungsarbeit aus dem Archiv geholt wird und ein anderer - neuer - Prüfer feststellt, dass die mathematische Notation nicht korrekt war, d.h. dass Bruchstriche schräg gesetzt waren, Gleichheitszeichen fehlten oder Klammern in verkehrter Reihenfolge geschrieben worden sind. Die Argumentation, dass ein Schüler, Student oder auch Doktorand solche Fehler absichtlich gemacht hätte - um Zeit zu sparen - scheitert daran, dass es die Aufgabe von Prüfern ist, vorhandene Fehler zu finden - wobei es sogar "normal" ist, dass Lernende erst in langwierigen Lern- und Überzeugungsprozessen dazu gebracht werden können, dass sie das angebotene Wissen auch anwenden wollen.
Der Doktorand besucht während der Erarbeitung seiner Dissertation ein "Doktorandenseminar" und brilliert dort mit seinen Kenntnissen. Die Doktorarbeit wird an ein Prüfungsgremium verteilt und in einer Mündlichen Prüfung verteidigt. Es sind dabei sehr viele Kriterien von den Prüfern zu beurteilen - wenn die Heraushebung des Zitates fehlt, dann fällt dies natürlich eher auf. Insofern ist das Zusammenstückeln der Doktorarbeit aus Fremdquellen aufgrund der Korrekturen und Nachfragen der Prüfer kaum möglich. Eventuell kann es vorkommen, dass ein Doktorand tatsächlich einen sehr guten Eindruck in den Seminaren hinterläßt, dann in den ersten Entwürfen eine erstaunlich gute Dissertation zu Papier bringt - und dann plötzlich sagt, dass er mehr Zeit nicht investieren kann - und das Prüfungsgremium ist einverstanden - weil dies ein normaler Vorgang ist. Für Lehrer und sonstige Prüfer ist es Norm, dass die Leistung nach einem Punktekatalog bewertet wird, d.h. es sind 100 Kriterien vorhanden und eines ist die Einhaltung der Zitierregeln - dann kriegt man ein "summa cum laude" obwohl man einmal geflust hatte.

Die Fehler waren feststellbar
Die indirekte Behauptung ist, dass trotz der vielen - behaupteten - Zitate ohne Quellenangabe - die Prüfer einer juristischen Fakultät keine Chance hatten, solche Missachtung der Zitierregeln zu erkennen. Zumal die Literaturangaben im Anhang vorhanden waren und eine Frage genügt hätte, wo das in der Literaturangabe bezeichnete Werk sich in der Arbeit wiederfindet.  Zum anderen darf angenommen werden, dass die Prüfer von den fachlichen Inhalten Ahnung hatten, so dass bestimmte Textstellen in der Arbeit "wiedererkannt" werden. Es geht hiebei nur darum, dass eine Prüfungsarbeit, die einmal sorgfältig korrigiert worden ist, nicht nach Jahren entsprechend den politischen Verhältnissen wieder hervor geholt wird und es zu einer Neubewertung kommt.

Rechtslage
Gesetzliche Grundlage ist das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG) - dort heißt es u.a., dass das "Kopieren" erlaubt ist, wenn ein solches "Zitat" zur Erläuterung in einem "wissenschaftlichen Werk" verwendet wird. Zum anderen ist eine Quellenangabe erforderlich.

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