Willkommen auf meinem Weblog / Welcome to my blog

Es startet die Entdeckungstour auf verschlungenen Pfaden zu unentdeckten physikalischen Forschungen und Themen, die sich ergebnislos im Gespräch befanden und deren Rätsel durch dieses Blog kaum gelöst, aber zumindest gemeinsam etwas bedacht und besprochen werden können. Was sonst noch als bedeutsam im Leben oder der Umgebung wahrgenommen wird, landet hier auch. Der Leser kann selber problemlos kommentieren - was als Feedback und Ergänzung der Artikel wünschenswert wäre.
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A short translation of the article in English You find at the end of the blog.

Dienstag, 24. Mai 2011

Plagiats-Affäre

Begriff "Plagiat"
In älteren Lexika findet man den Begriff "Plagiat", der aus dem Lateinischen (Plagium) stammt und welcher sinngemäß ausdrückt, dass ein "Plagiat, d.h. ein literarischer Diebstahl vorliegen würde, wenn ein Schriftsteller [...] die Leistungen eines anderen für die seinigen ausgibt." (Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 925)
Ein Schriftsteller will sich "mit fremden Federn schmücken" oder ohne viel Eigenarbeit das schriftstellerische Werk eines anderen ohne Nennung von dessen Namen selber verwenden und vermarkten - dann wird von einem Plagiat gesprochen. Diese Definition ist auch aus der eigenen Erinnerung geläufig und bedeutet bildlich ungefähr, dass der Name des Autors eines Werkes auf dem Cover durch den eigenen Namen ersetzt wird. Im Laufe der Plagiatsaffäre wurde eine hiervon abweichende Definition verwendet: Obwohl der Name des Fremdautors in Fußnoten und Literaturverzeichnis genannt wird, kommt es zur Bezeichnung "Plagiat". Zum anderen wird der Begriff ständig im Plural benutzt, da jedes einzelne Zitat ohne direkten Quellennachweis als Plagiat bezeichnet wird. Man wird einfach neutral feststellen müssen, dass der Begriff unterschiedlich benutzt wird.

Die "Zitierregeln" als Lernziel
Begriffe wie "Hochschullehrer", "Hochschuldidaktik" und "Doktorvater" weisen darauf hin, dass es zumindest eine lockere Anknüpfung an die "Schulpädagogik" der Allgemeinbildenden Schulen gibt. So wird man für die Spezies Mensch durchaus die Notwendigkeit von lebenslangem Lernen für eine größere Anzahl der Menschen bejahen können, wenn Industriegesellschaften wie sie in Europa existieren zum Maßstab genommen werden. Aus dieser Herleitung können Inhalte des an Universitäten gelehrten Stoffes durchaus als Lernziele für die Studenten formuliert werden. Da die "Zitierregeln" zum "Wissenschaftlichen Arbeiten" gehören und meistens zu Beginn des Studiums gelehrt und studiert werden, können solche Regeln auch als Lernziele formuliert und aufgefasst werden. Wer solche "Lernziele" als zu billig und simpel ansieht, sollte einmal den Nachweis antreten, dass er sie tatsächlich anwenden kann. Wobei zwischen der theoretischen Kenntnis der Zitierregeln und deren praktischen Anwendung Welten liegen - d.h. bei flüchtigem Umgang mit diesem Thema wird man in einem Referat oder einer Prüfungsarbeit zu einer gewissen "Flusigkeit" neigen, weil beispielsweise die wortwörtliche Wiedergabe aus einem Leserkommentar zu einem Zeitungsartikel verunsichert. Will man das alles korrekt erledigen, wird man um juristischen Rat nicht herum kommen, um beispielsweise zu klären, ob eine Internetquelle als Werk mit vorhandener Schöpfungshöhe aufgefasst werden kann. Dies nur als Hinweis, dass diese Thematik nicht banal und simpel ist.

Die Kontroverse trat auf, als sich bei Doktorarbeiten zeigte, dass die Zitierregeln - wie sie üblich aber anscheinend unverbindlich sind - nicht so angewendet wurden, wie es an Hochschulen gelehrt wird. Teilweise wurden nur sehr selten Hervorhebungen - z.B. Anführungszeichen - gemacht, teilweise fehlte die Quellenangabe direkt am Zitat - meistens als Nummer der Fußnote - und last not least fand man streckenweise keine Quellenangaben im Text oder in den Fußnoten - dafür waren von der Quelle Autor und Titel im Literaturverzeichnis aufgeführt. Zu dieser Angelegenheit existieren dann zwei Sichtweisen - einerseits kann der Autor solcher Dissertation als Plagiator bezeichnet werden - und andererseits kann man von "Fehlern" bei der Anwendung des Lernstoffes "Zitierregeln" sprechen. Oftmals wird man dann den Einspruch finden, dass angehende Doktoren "ausgelernt" hätten und somit nicht nur eine Verantwortung im Rahmen der Uni, sondern sogar eine strafrechtliche Verantwortung trügen. Dem wäre entgegen zu halten, dass es zum Wesen von Lernprozessen beim Menschen gehört, dass bestimmte Inhalte nach Wissensvermittlung gut gekonnt und andere kaum begriffen worden sind. Man wird selbst in einer Doktorarbeit erleben, dass krasse "Fehler" gemacht werden, indem beispielsweise ein Zitat im Zitat. " 'E pluribus unum', 'Aus vielem eines' - so lautete das Motto, unter dem vor ..." (aus Guttenberg: Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU, S. 14) nicht korrekt verwendet wird - und nebenbei sollte auch begründet werden, warum ein solches Zitat in dieses Blog notiert werden darf - nun - Blog dient wissenschaftlichen Zwecken und daher ist das Zitieren mit Quellenangabe juristisch korrekt.   
Allerdings ist es im gesamten Bildungsbereich völlig unüblich, bezüglich gemachter Fehler Täuschungs- und Betrugsvorwürfe zu machen - vielmehr ist es Aufgabe des Prüfers oder - bezahlter - Korrektoren solche Fehler zu finden, um danach später bei einer Besprechung solche Mängel zu mindern.

Klarnamen vs. Nicknamen
Das Internet stellt in der Menschheitsgeschichte etwas völlig Neues dar - und so sind die Anwendungen und deren Konsequenzen noch kaum ausgelotet. Durch alle Diskussions- und Kommentar-Foren zieht sich bereits der Konflikt, dass einige User unter Offenlegung ihrer Identität Beiträge veröffentlichen, während andere dies unter Nicknamen tun. Im Prinzip hat derjenige mit Klarnamen größere Schwierigkeiten bei hitzigen Diskussionen, da er rechtlich - und auch persönlich - oftmals erreichbar ist - und für seine Beiträge Verantwortung trägt und sich öfter rechtfertigen muß. Dieser altbekannte Konflikt in der Forenlandschaft kam durch die Entstehung sogenannter Wikis - d.h. von unterschiedlichen Autoren editierbaren Seiten und Artikel - in eine neue Phase: Selbstverständlich wird nunmehr über Personen des öffentlichen Lebens und sonstige Bürger in Wiki-Artikeln oder bei der Plagiats-Affäre mit einer speziellen Wiki-Oberfläche, welche die Erstellung von Artikeln in Plagiats-Seiten oder Fragmenten oder auf leeren Seiten ermöglicht berichtet - wobei die Autoren von Wiki-Seiten meistens anonym sind, während die beschriebenen - prominenten - Personen mit offener Identität Gegenstand von Beschreibungen und Kritik sind.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass sich in der Rechtsprechung moderner Staaten Gerichtsverfahren mit Ankläger, Richter und Verteidiger durchgesetzt haben. Dies findet selbstverständlich nicht statt, wenn Bürger von anonymen Internet-Benutzern angeklagt, verurteilt und dann massiv als Bösewichte beschimpft werden. Dabei gilt - wie aus der Werbung bekannt - dass "steter Tropfen den Stein höhlt" - und man sich gut vorstellen kann, dass völlig "Unschuldige" alleine durch die Last der virtuellen Anklagen - zu "Schuldigen" ohne weitere Lebenschancen werden.
Sprachlich ist es dann auch völlig beliebig, was über einen "politischen Gegner" gesagt wird - wenn es nur Aussagen enthält, die ein schlechtes Licht auf den öffentlich per Internet angeklagten Bürger werfen. Diskussionen zwischen politischen Gegners sind dann nicht möglich, so dass sich zeigt, dass die virtuellen Ankläger unter sich bleiben - weil ein Gespräch mit Klärungsmöglichkeit kaum möglich ist.

Unterschied zwischen Theorie und Praxis
So bleiben alle Aussagen sehr theoretisch, wenn sie aus der Deckung heraus gemacht werden - denn es fehlt eine Vergleichbarkeit dessen, was die anonymen Ankläger selber an wissenschaftlicher Leistung anbieten - denn die aufgestellten Forderungen bezüglich der Einhaltung von Zitierregeln bei einer Doktorarbeit oder einer anderen wissenschaftlichen Prüfungsarbeit sollten erstmal selber in der Praxis als perfekt anwendbar vorgezeigt werden.
Vielen scheint die Realität eines Studiums wenig bekannt zu sein. An dieser Stelle wird das Problem der Umsetzung von Zitiertheorie in Zitierpraxis zu besprechen sein, denn zwischen der theoretischen Erfassung eines Lerninhaltes und dessen Umsetzung in einer praktischen Anwendung, liegen Welten. Wer studiert hat, wird sich daran erinnern, dass der praktische Umgang mit den Zitierregeln eher dürftig war - denn es sind völlig andere Studieninhalte zu beherrschen. Bei den Diplom-, Examens- oder Doktorarbeiten am Ende eines Studienabschnittes wird man feststellen, dass Zeit ein sehr knappes Gut ist und es nicht möglich ist, beliebig lange über eine Einzelheit zu brüten - und wenn zehntausend Plagiatsjäger dann über die (Anfänger-)Arbeit eines Einzelnen herfallen, dann wird denen mancher "Fehler" ins Netz gehen.

Fehler sind bei Prüfungen Normalität
Im Gegensatz zum "Abschreiben" während der Schulzeit, ist das "Abschreiben", sprich zitieren oder rezerpieren, nicht nur gemäß Urheberrechtsgesetz erlaubt, sondern sogar erwünscht und bei einer wissenschaftlichen Arbeit notwendig, um die Denkprodukte des Autors nicht als eigenbrötlerische Theoriefindung erscheinen zu lassen, sondern als begründete und vernünftige Folgerung aus den publizierten Forschungsergebnissen der Kollegen. Es geht nur darum, dass an manchen Hochschulen Zitierregeln in der Promotionsordnung vorgeschrieben sind, die über das vom Gesetzgeber erlassene Urheberrecht hinaus gehen. Solche Zitierregeln werden nach Erinnerung in den Seminaren zum Wissenschaftlichen Arbeiten zu Beginn des Studiums behandelt - sie sind also als Lerninhalt Gegenstand des vermittelten Wissens während des Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule. Die Anwendung solcher Zitierregeln - unter Zeitdruck - bei einer konkreten - komplizierten - wissenschaftlichen Arbeit ist schwieriger als man denkt. Insofern gilt: Wenn bei den Zitierregeln in einer Arbeit während einer wissenschaftlichen Ausbildung Fehler gemacht werden, dann entsprechen solche Fehler den Fehlern, die an einer Allgemeinbildenden Schule bei deren Lerninhalten während einer Arbeit gemacht werden, z.B. Fehler Interpunktion, Mathe-Aufgabe verkehrt. Man könnte jetzt auch viele Beispiele bringen: Wenn ein Schüler alle Lösungen einer Mathematikarbeit richtig hat und dafür vom Prüfer und Zweitprüfer ein "Sehr gut" bekommt, dann wäre es sehr befremdlich und völlig außerhalb der tradierten Sitten im Bildungssystem, wenn nach zehn Jahren die Abi-Prüfungsarbeit aus dem Archiv geholt wird und ein anderer - neuer - Prüfer feststellt, dass die mathematische Notation nicht korrekt war, d.h. dass Bruchstriche schräg gesetzt waren, Gleichheitszeichen fehlten oder Klammern in verkehrter Reihenfolge geschrieben worden sind. Die Argumentation, dass ein Schüler, Student oder auch Doktorand solche Fehler absichtlich gemacht hätte - um Zeit zu sparen - scheitert daran, dass es die Aufgabe von Prüfern ist, vorhandene Fehler zu finden - wobei es sogar "normal" ist, dass Lernende erst in langwierigen Lern- und Überzeugungsprozessen dazu gebracht werden können, dass sie das angebotene Wissen auch anwenden wollen.
Der Doktorand besucht während der Erarbeitung seiner Dissertation ein "Doktorandenseminar" und brilliert dort mit seinen Kenntnissen. Die Doktorarbeit wird an ein Prüfungsgremium verteilt und in einer Mündlichen Prüfung verteidigt. Es sind dabei sehr viele Kriterien von den Prüfern zu beurteilen - wenn die Heraushebung des Zitates fehlt, dann fällt dies natürlich eher auf. Insofern ist das Zusammenstückeln der Doktorarbeit aus Fremdquellen aufgrund der Korrekturen und Nachfragen der Prüfer kaum möglich. Eventuell kann es vorkommen, dass ein Doktorand tatsächlich einen sehr guten Eindruck in den Seminaren hinterläßt, dann in den ersten Entwürfen eine erstaunlich gute Dissertation zu Papier bringt - und dann plötzlich sagt, dass er mehr Zeit nicht investieren kann - und das Prüfungsgremium ist einverstanden - weil dies ein normaler Vorgang ist. Für Lehrer und sonstige Prüfer ist es Norm, dass die Leistung nach einem Punktekatalog bewertet wird, d.h. es sind 100 Kriterien vorhanden und eines ist die Einhaltung der Zitierregeln - dann kriegt man ein "summa cum laude" obwohl man einmal geflust hatte.

Die Fehler waren feststellbar
Die indirekte Behauptung ist, dass trotz der vielen - behaupteten - Zitate ohne Quellenangabe - die Prüfer einer juristischen Fakultät keine Chance hatten, solche Missachtung der Zitierregeln zu erkennen. Zumal die Literaturangaben im Anhang vorhanden waren und eine Frage genügt hätte, wo das in der Literaturangabe bezeichnete Werk sich in der Arbeit wiederfindet.  Zum anderen darf angenommen werden, dass die Prüfer von den fachlichen Inhalten Ahnung hatten, so dass bestimmte Textstellen in der Arbeit "wiedererkannt" werden. Es geht hiebei nur darum, dass eine Prüfungsarbeit, die einmal sorgfältig korrigiert worden ist, nicht nach Jahren entsprechend den politischen Verhältnissen wieder hervor geholt wird und es zu einer Neubewertung kommt.

Rechtslage
Gesetzliche Grundlage ist das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG) - dort heißt es u.a., dass das "Kopieren" erlaubt ist, wenn ein solches "Zitat" zur Erläuterung in einem "wissenschaftlichen Werk" verwendet wird. Zum anderen ist eine Quellenangabe erforderlich.

Dienstag, 19. April 2011

Kompression

Kompression ist die Verdichtung, d.h. die Verkleinerung des Volumens eines Körpers durch Druck. 

Kompressionsmodul

Es wird der Zusammenhang zwischen Druckänderung und Volumenänderung beschrieben:

K := - V * dp/dV = - dp/(dV/V)

  • V: Volumen  

  • dp: Druckänderung

  • dV: Volumenänderung

  • dV/V: Volumenänderung

Die Konstante "K" gibt den Druck an, der - theoretisch - nach dieser Formel für das Kompressionsmodul notwendig wäre, um das Volumen auf 0 zu reduzieren. Das negative Vorzeichen ergibt sich damit die Konstante eine positive Zahl bleibt - wie man es anhand einer vereinfachten Darstellung der Formel nachvollziehen kann:

K := - V * delta_p/delta_V

K:= - V * (p2 - p1)/(V2 - V1)

da V2 < V1, wenn p2 >p1 würde der Bruchterm negativ werden, was durch das Minuszeichen aufgehoben wird.

Kompressibilität

Nimmt man den Kehrwert des Kompressionsmoduls so erhält man die Kompressibilität mit dem Formelzeichen Kappa:

Kappa = 1 / K = - (dV/V)/dp = - 1/V * dV/dp

 

Werte des Kompressionsmoduls

 

  • Material:  Kompressionsmodul K

  • Luft: 1,4 * Druck

  • Wasser: 2,08*10^9 Pa = 2,08 *GPa = 2,08*10^9 N/m² (K wird bei Druckanstieg größer)

  • Glas: 4*10^10 Pa

  • Stahl: 1,6*10^11 Pa

  • Diamant: 4,4*10^11 Pa





















Donnerstag, 31. März 2011

Zitierregeln

Zitierregeln sind Richtlinien für das Zitieren. Der Begriff "Zitat" heißt wortwörtlich "das Aufgerufene" und stellt die wörtliche oder weitgehend wörtliche Verwendung einer Textstelle oder sonstigen Medienteiles von einer anderen Person dar. Einerseits wird ein Zitat in der eigenen Arbeit meistens durch Anführungszeichen gekennzeichnet, andererseits ist über die Herkunft der zitierten Textpassage zu informieren, indem eine Quellenangabe gemacht wird, bei welcher es sich meistens um einen Literaturnachweis handelt.
Spricht man von "Regeln", dann sind Handlungsweisen gemeint, die in gleicher Art und Weise wiederholt werden, weil sie sich als Gewohnheit etabliert haben oder weil sie als ausdrückliche Richtlinie verordnet worden sind. Beispiele sind Regeln im Rahmen von Wirtschaftsbetrieben - solche "Arbeitsregeln" können "Richtlinien für den Umgang mit Kunden" oder "Technische Richtlinien" sein.
Im Falle des vorliegenden Themas "Zitierregeln" ergibt sich somit die Frage, woher sich eine solche "Normierung" oder auch ein solcher "Standard" ergibt und begründet. Ein Gesichtspunkt sind Gesetzesvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie sich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) finden. Dort wird im § 1 darauf hin gewiesen, dass die "Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz genießen" Als Ausnahme von dem ausschließlichen Recht auf eigene Verwertung findet man im § 51 die Zulassung von Zitaten, wenn man in einem eigenen wissenschaftlichen Werk den Inhalt durch die Verwendung von Zitaten erläutert. Zum anderen benötigen solche Zitate nach § 63 eine Quellenangabe beispielsweise als "Literaturangabe".
Wenn in diesem Zusammenhang der Begriff "Werk" Verwendung findet, so ist damit eine Arbeit gemeint, welche eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreicht.
Allerdings wird man in dem UrhG keine Auflistung der Zitierregeln finden. Somit entsteht eine gewisse Verbindlichkeit in der Anwendung von konkret ausformulierten Zitierregeln erst im Bereich der Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten, die in ihren Prüfungs- und Promotionsordungen auf Zitierregeln Bezug nehmen, indem geschrieben wird: "Die benutzte Literatur [...] sind vollständig anzugeben; wörtlich entnommene Stellen sind kenntlich zu machen".

Wörtliche Zitate
Wörtliche Zitate werden vorwiegend in Anführungszeichen eingeschlossen.
Beispiel: In dem Blog "Zitierregeln" schreibt der Autor, dass Zitierregeln "Richtlinien für das Zitieren" seien.
Es können auch andere Hervorhebungen verwendet werden, z.B. verringerte Schriftgröße, andere Schriftart oder eingerückter Absatz.
Die Zitate benötigen meistens eine Literaturangabe. Es ist üblich solche Literaturangaben durch hochgestellte Zahlen zu bezeichnen, wobei entweder auf die Fußnote oder auf ein Verzeichnis am Ende des Werkes verwiesen wird.
Zitate im Zitat werden durch einfache Anführungszeichen bezeichnet.
Beispiel: In der Kurzgeschichte "Exkursion zum frischen Lack der neuen Zeit" schreibt der Autor: " ' Da liegt sie, eine Mercator-Projektion der Erde!' Der zerblätterte Atlas riss die Forscher aus ihrer Lethargie. Farbige ..."

Sinngemäße Zitate
Sinngemäße Zitate werden durch einen Kommentar, der den zitierten Inhalt erläutert, eingefügt.
Beispiel: In der Anthologie stellt der Autor die Frage, "wo das noch hinführen solle."L


Literaturangaben
Die Literaturangaben bauen sich meistens nach dem folgenden Schema auf:
  • Name, Vorname
  • Titel mit Untertitel
  • Auflage
  • Erscheinungsort
  • Verlagsname
  • Erscheinungsjahr
  • Reihe
  • Seitenzahl
Beispiel: Kemme, Gerhard: Von Antenne zu Antenne. Notizen zu einer Theorie der Übertragung elektromagnetischer Wellen. 2. Auflage. Norderstedt: Books on Demand 2009.


Samstag, 26. März 2011

Einheits-Welt

Einheits-Welt

Aufsatz von Gerhard Kemme

Das Artensterben findet in Flora und Fauna permanent statt und es geht per Definition um den irreversiblen Prozess, dass eine Tier- oder Pflanzenart vorhanden war und dann wie die Saurier völlig ausgestorben ist. Weltweit engagieren sich Menschen, um vom Aussterben bedrohte Lebewesen vor den raumgreifenden Folgen der sogenannten Zivilisation zu schützen. Sicherlich käme man auf viele Gründe, warum eine Motivation vorhanden ist, die Artenvielfalt zu erhalten - der Lebenswelt gehen beispielsweise wertvolle genetische Informationen verloren, so dass es keine Reaktionsmöglichkeiten auf neue Krankheiten mehr gibt.
Wenn solche Kenntnisse etwas gleichnishaft auf die politische Lebenswelt der Menschen übertragen werden dürfen, dann wird man in der heutigen Zeit - hier im Westen Mitteleuropas - feststellen, dass in den Verfassungen der Staaten auch eine Vielfalt der politischen Parteien, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen vorgesehen ist: Der Regierung stehen Oppositionsparteien gegenüber, im Parlament gibt es Reden von Politikern unterschiedlicher Parteien und man sollte es nicht für möglich halten, im Artikel 8 des Grundgesetzes ist sogar die Versammlungsfreiheit von Bürgern und ihren Organisationen vorgesehen.
Allerdings lernte man selbst auf der – damaligen - Volksschule, dass es einen Unterschied zwischen Verfassungs-Norm und Verfassungs-Wirklichkeit gibt, was dann auch erklärt, warum die einen – friedlich – mit hunderttausend Menschen sich versammeln, d.h. demonstrieren, dürfen, während andere, z.B. bei Pro-Guttenberg-Demos von Gegendemonstranten eng bedrängt und massiv gestört werden. Von anderen gestörten – aber gerichtlich genehmigten - Demonstrationen soll hier nicht die Rede sein, wo die teilweise betagten Teilnehmer im Steinhagel unter Gejohle zu fliehen hatten oder schlicht und einfach verfolgt und verprügelt wurden. So stellt die Wirklichkeit im Leben der Menschen kein Abbild der gegebenen Spielregeln in einem westeuropäischen Staat dar, sondern zeigt sich zumindest als eine Zweiklassen-Gesellschaft, wo die eine Bevölkerungs-Gruppe ständig Stille zu sein hat und die anderen sich gegen die vorhandenen – staatlichen - Spielregeln fast beliebige Freiräume verschaffen „dürfen“.
So wird man teilweise in den Medien nur Einheitsmeinungen finden – selten gibt es Abweichungen, die dann allerdings sehr heftig von anderen TV-Sendeanstalten oder anderen Journalen kritisiert werden – wie hart wurde die Bildzeitung kritisiert, als sie es wagte, noch etwas Positives an diesem durchaus begabten ehemaligen Politiker zu lassen. Welche Zeitung den Bischof Williamsen oder gar Bischof Mixa positiv dargestellt hätte, wäre um Mahnwachen und ständige Demos nicht herum gekommen – das waren noch Zeiten als die Springer-Papierlaster am Gänsemarkt in Flammen standen. Diese Zeiten sind allerdings vorbei und es ist gelernt worden, dass es Pressefreiheit – zumindest nach Meinung dieses Autors – nicht mehr gibt.
Niemand würde sich, wenn solche Beobachtungen zutreffend sind, darüber wundern, dass es auch mit den Finanzen und dem „Wohlstand“ sehr einseitig zugeht, denn wo kein Protest per Demonstration mehr möglich ist, weil man seine soziale Existenz und Gesundheit verliert, da können die „Herrschenden“ wie absolute Königshäuser mit den Einnahmen machen, was sie wollen, d.h. die Ansammlung der Vermögenswerte in den Händen bestimmter Machtgruppen führt danach zur Verstärkung des Effektes von Gleichmacherei und nur wer die Konzeption einer eng umrissenen Einheits-Welt unterstützt, wird ein bescheidenes Einkommen aus einer Berufstätigkeit erzielen können.
Die Bürger werden somit einen erheblichen Finanzbedarf zur Schaffung und Ausbau solcher Einheits-Welt feststellen können.
So wird man zwei krasse Merkmale der Politik und der – herrschenden – Gruppen und Organisationen finden: Es geht immer um das große Geld und es geht ausschließlich um eine Normierung zu einer einzigen Welt, die global ohne jegliche Kritik und Opposition zu sein hat. Gute Beispiele waren die Blockparteien in der ehemaligen DDR und die parlamentarische Zusammenarbeit aller Parteien der Hamburger Bürgerschaft zur Durchsetzung der Primarschulen – oben wird beschlossen und es existiert kaum eine Einflussmöglichkeit der Bürger mehr.
Sehr krass wird dieser Sachverhalt nunmehr auf internationaler Bühne, wo eine „Koalition der Willigen“ jegliche Systemabweichung von Arabischen (orientalischen) Staaten per Aufstand mit nachfolgender Unterstützung von „westlicher“ Militärallianz und Nato eliminiert. Es ist zwar noch etwas „Arbeit“ vorhanden, bevor sämtliche Arabische Staaten dem beschriebenen Einheits-System unterworfen sind – doch irgendwann wird es auch den Iran „erwischt“ haben. Dann werden frische neue Ölgelder zur Verstärkung des monokulturellen Einheits-Systems zur Verfügung stehen.
So weit so gut oder – je nach Meinung – auch schlecht, denn die Menschheit ist mit Einheits-Systemen groß geworden – mal war es Alexander der Große, der seine Herrschaft ausdehnte, mal die Katholische Kirche, die das Mittelalter beherrschte – doch kennzeichnend war, dass solche Machthabenden nur über ein begrenztes Territorium verfügten und an anderer Stelle unbeeinflußt ein anderes politisches System zum Durchbruch kommen konnte. Dies allerdings wäre bei globaler Herrschaft eines Einheits-Systems dann nicht mehr möglich – und dies muss kritisiert werden, da solche Herrschaft dann keinerlei Opposition mehr zu fürchten hätte und in aller Konsequenz dann mit den Menschen machen könnte, was sie will. So stellt der Einsatz der Nato zur Durchsetzung einer an kein allgemeines Gesetz mehr gebundenen Einheits-Welt einen nicht ungefährlichen Vorgang für die Menschen-Spezies dar. Aber die Entwicklung wird sich vermutlich in absehbarer Zeit nicht begrenzen oder aufhalten lassen.